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Suchtmittelgesetz

Ziel der Beratungsstelle ist es, suchtgefährdeten und suchtkranken Personen sowie deren Angehörigen, die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Thema der Suchterkrankung auseinander zu setzen. In diesem Rahmen können die KlientInnen eigenverantwortlich Schritte für die Hilfe zur Selbsthilfe erkennen und umsetzen.

Mit einer wertfreien und akzeptierenden Haltung unsererseits, sollen gemeinsam mit den KlientInnen Veränderungen im momentan möglich Rahmen bewirkt werden. 

Es entspricht unseren Arbeitsprinzipien in Beratung, Betreuung und Psychotherapie, Suchterkrankung nicht als fixen, unveränderbaren Zustand zu betrachten, sondern als aktuellen Ausgangspunkt zur aktiven Nutzung bereits vorhandener eigener Ressourcen. 

Kurzfristig sollen Menschen in schweren Krisensituationen professionelle und unbürokratische Unterstützung erhalten.

Weiters versuchen wir eine Sensibilisierung der Bevölkerung aber auch von Vereinen, Behörden und Institutionen im Umgang mit Sucht zu erreichen.

Stand: 12.05.04